Organisation und Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an der Fachschule für Heilerziehungspflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie wird in zwei Organisationsformen angeboten:
1. Vollzeitform:
zweijährige, überwiegend schulische Ausbildung mit einem achtwöchigen Unterstufenpraktikum und einem achtwöchigen Oberstufenpraktikum sowie einem anschließenden einjährigen Berufspraktikum
2. Vollzeitform:
mit integriertem Berufspraktikum im Rahmen eines einschlägigen Beschäftigungsverhältnisses
Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung mit i. d. R. 18 Unterrichtsstunden an zwei Schultagen pro Woche und einem Block von drei Tagen pro Jahr. Während der Ausbildungszeit sind die Teilnehmer in einer Einrichtung der Behindertenhilfe im Umfang von mind. 20 Stunden pro Woche tätig.

Aufnahmevoraussetzungen
Für die Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege sind erforderlich:

1.) Fachoberschulreife (FOR) und Nachweis der persönlichen Eignung durch ein Führungszeugnis
u n d
Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landesrecht und Berufsschulabschluss und eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während des Fachschulbesuches abgeleistet werden kann.

Abweichend davon
kann jemand aufgenommen werden, wenn er

  • über 5 Jahre eine einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen hat oder
  • über 3 Jahre eine einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen hat und anschließend über 2 Jahre eine einschlägige Fachschule besucht hat

o d e r
Abgeschlossene Ausbildung aus dem Bereich Sozial- und Gesundheitswesen

  • Staatlich geprüfte hauswirtschaftlich-technische Assistenten
  • Staatlich geprüfte Kosmetikerinnen

o d e r
Vollzeitbildungsgänge im Bereich des Sozialwesens

  • Heilerziehungshelfer/in
  • Sozialhelfer/in
  • Kinderpfleger/in

o d e r
Berufsfachschulbildungsgänge

  • Staatlich geprüfte lebensmitteltechnische Assistenten

o d e r

2.) Fachoberschulbildungsgänge

  • FOS 11 und 12

Einzelfallentscheidungen
Bewerber mit Hochschulzulassungsberechtigung (Abitur, FHR) mit beruflichen Tätigkeiten, die einen erfolgreichen Abschluss der HEP-Ausbildung erwarten lassen.

  • Soziales Jahr
  • Zivildienst
  • Ersatzdienst (THW)
  • Praktikum (zeitlich nicht begrenzt).

Abschluss
Die fachtheoretische Prüfung der Fachschule für Heilerziehungspflege findet als schriftliche und ggf. mündliche Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres ( in der Vollzeitschulform ) statt.
Das Berufspraktikum endet mit einer fachpraktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Wird das Berufspraktikum in den schulischen Teil integriert (Vollzeitform mit integriertem Berufspraktikum), finden die schriftliche und ggf. mündliche Prüfung im letzten Halbjahr und das Kolloquium am Ende der Ausbildung statt.
Absolventen/innen der Fachschule für Heilerziehungspflege erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", bzw. "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" zu führen. Die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife kann im Rahmen der Ausbildung erworben werden.