Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Zum 01.01.2020 wird die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) umgesetzt mit umfangreichen Veränderungen für die bisherige stationäre Eingliederungshilfe (EGH).

Die vollständige Umsetzung der Veränderung wird bis zum Jahr 2022 erfolgen.

Auf diese umfangreichen Veränderungen müssen sich die rechtlichen Betreuer bzw. Angehörigen frühzeitig vorbereiten.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ab 01.01.2020 nur noch für die Fachleistungen der EGH zuständig ist, für die existenzsichernden Leistungen (Kosten der Unterkunft, Verpflegung, Nebenkosten) muss der Leistungsberechtigte selbst aufkommen (Stichwort: „Trennung der Leistungen“).

 

Hier finden Sie den Link zu unserer aktuellen Broschüre zu diesem Thema.

 

Weitere aktuelle Informationen stellen wir Ihnen bei Bedarf hier zur Verfügung.