Ab dem 1.7.2025 besteht für stationäre Langzeiteinrichtungen die gesetzliche Verpflichtung zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur. Die Vorteile für die Pflege sind z.B. der sichere Versand von Rezepten, Verordnungen und Arztberichten und auch Medikationsplänen für unsere Bewohnerinnen und Bewohner.



