St. Vincenz Berufskolleg

  1. Berufskolleg

Fachschule für Heilerziehungspflege

Alle Heilerziehungspfleger*innen sind Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, die pädagogische und pflegerische Kompetenzen integrieren. Sie leisten Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen und Behinderungsformen.

Die Aufgaben von Heilerziehungspfleger*innen orientieren sich am gesetzlichen Auftrag des SGB IX und SGB XII, wonach behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Anspruch auf Unterstützung zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.

Heilerziehungspflege versteht sich als systemisch-ganzheitliche Lebensbegleitung. Die Handlungsfelder erstrecken sich auf die gesamte Lebenswelt:

  • Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung des Wohnalltags
  • Beratung und Assistenz im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben
  • Anregung und Unterstützung bei der aktiven Freizeitgestaltung
  • Begleitung und Förderung des lebenslangen Lernens

Ausbildung Heilerziehungspflege

Die Ausbildung erfolgt an der Fachschule für Heilerziehungspflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie wird in zwei Organisationsformen in Vollzeit angeboten:
 

1. Vollzeit Schule

  • Beginnt im August
  • 2 Jahre Schule + 1 Jahr Berufspraktikum
  • Im 1. Jahr ein 8-Wochen Praktikum
  • Im 2. Jahr ein 8-Wochen Praktikum
  • Im 3. Jahr ein Jahr lang Berufspraktikum
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2. Schule + Arbeit Praxis integriert (PIA)

  • Beginnt im Februar
  • Dreijährige Ausbildung
  • 2 Schultage pro Woche
  • Rest der Woche arbeiten ? je nach Dienstplan
  • Mindestens 19,5 Stunden in der Einrichtung der Behindertenhilfe pro Woche
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Aufnahmevoraussetzungen + Abschluss

  • Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
  • der Abschluss der zweijährigen Fachoberschule im Fachbereich Sozialwesen oder
  • Hochschulzugangsberechtigung und 240 Stunden Vorpraktikum (z. B. sechswöchiges Vollzeitpraktikum) im heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeld oder
  • Fachoberschulreife, abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und 240 Stunden Vorpraktikum (z. B. sechswöchiges Vollzeitpraktikum) im heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeld

Abschluss

Die fachtheoretische Prüfung der Fachschule für Heilerziehungspflege findet als schriftliche und ggf. mündliche Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres (in der VZ) statt.
Das Berufspraktikum endet mit einer fachpraktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Wird das Berufspraktikum in den schulischen Teil integriert (PIA), finden die schriftliche und ggf. mündliche Prüfung des letzten Ausbilungsjahres und das Kolloquium zum Ende der Ausbildung statt.
Absolvent:innen der Fachschule für Heilerziehungspflege erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", bzw. "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" zu führen. Die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife kann im Rahmen der Ausbildung erworben werden.

Die in der Fachschule vermittelten Kompetenzen werden nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen der Niveaustufe 6 zugeordnet.

Fächerkanon

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/ Gesellschaftslehre
  • Religionslehre
  • Mathematik wird im Differenzierungsbereich für den Erwerb der Fachhochschulreife unterrichtet
     
  • Der fachrichtungsbezogene Lernbereich gliedert sich in sechs Lernfelder:

  • LF1 Beziehungs- und Interaktionsprozesse professionell gestalten
  • LF2 Gesundheitssorge erfassen und gestalten
  • LF3 Instrumente und Verfahren der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und anwenden
  • LF4 Bildungs- und Assistenzprozesse planen, gestalten und steuern
  • LF5 Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren
  • LF6 Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten
  • Projektarbeit
  • Praxis in Arbeitsfeldern der Heilerziehungspflege
  • Profilbildende Wahlfächer: Bildungsfeld und Arbeitsfeld

Zusatzinformationen

Seit dem Schuljahr 2019/20 wird standardmäßig in der Fachschule für Heilerziehungspflege der Leistungsnachweis „Teilhabeplanung“ erarbeitet. Grundlage für diesen Leistungsnachweis ist BEI_NRW (Umsetzung des BTHG; gemeinsames Instrument der Bedarfsermittlung der Landschaftsverbände LVR und LWL als überörtliche Träger der Eingliederungshilfe). Dies dient als Schulung für das Antragsverfahren in den Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. als Datengrundlage der Hilfeplanung laut Eingliederungshilfe.

Die Unterrichtsgestaltung ist ganzheitlich. Es wird nicht nur kognitives, sondern auch emotionales und soziales Lernen ermöglicht. Das bedeutet u. a. handlungsorientiertes Arbeiten in kleinen Gruppen, z.B. auch Verhaltenstraining und Rollenspiel mit audiovisueller Technik und Rückmeldung.

Leichte Sprache


Die Ausbildung findet an der Schule für Heilerziehungspflege statt und in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.

Dies ist in zwei verschiedenen Formen möglich:

1. Vollzeit Schule
  • 2 Jahre Schule + 1 Jahr Praktikum
  • Im 1. Jahr ein 8-Wochen Praktikum
  • Im 2. Jahr ein 8-Wochen Praktikum
  • Im 3. Jahr ein Jahr lang Praktikum
  • Beginnt im August
2. Schule + Arbeit im Wechsel (PIA)
  • Dreijährige Ausbildung
  • 2 Schultage pro Woche
  • Rest der Woche arbeiten ? je nach Dienstplan
  • Mindestens 19,5 Stunden in der Einrichtung der Behindertenhilfe pro Woche
  • Beginnt im Februar

Das musst du haben:

4 unterschiedliche Möglichkeiten:

  1. Mittlerer Schulabschluss und eine Berufsausbildung im sozialen Bereich
    oder
  2. Fachabitur im sozialen Bereich
    oder
  3. Hochschulreife + 240 Stunden im sozialen Bereich (z.B. Praktikum oder freiwilliges soziales Jahr)
    oder
  4. Mittlerer Schulabschluss + Berufsausbildung nicht im sozialen Bereich + 240 Stunden im sozialen Bereich (z.B. Praktikum oder freiwilliges soziales Jahr)
Abschluss

Abschluss bei „Vollzeit Schule“:

  • Schule: Schriftliche und vielleicht mündliche Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres

  • Berufspraktikum: Endet mit einem Prüfungsgespräch

Abschluss bei „Schule + Arbeit im Wechsel (PIA)“:

  • Schule: Schriftliche und vielleicht mündliche Prüfung im letzten Halbjahr des dritten Ausbildungsjahres

  • Berufspraktikum: Prüfungsgespräch am Ende der Ausbildung

Das ist deine Berufsbezeichnung:
  • „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger oder Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“