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Aufgaben und Ziele der Fachschule

Aufgaben und Ziele der Fachschule

Alle Heilerziehungspfleger*innen sind Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, die pädagogische und pflegerische Kompetenzen integrieren. Sie leisten Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen und Behinderungsformen.

Die Aufgaben von Heilerziehungspfleger*innen orientieren sich am gesetzlichen Auftrag des SGB IX und SGB XII, wonach behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Anspruch auf Unterstützung zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.

Heilerziehungspflege versteht sich als systemisch-ganzheitliche Lebensbegleitung. Die Handlungsfelder erstrecken sich auf die gesamte Lebenswelt:

  • Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung des Wohnalltags
  • Beratung und Assistenz im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben
  • Anregung und Unterstützung bei der aktiven Freizeitgestaltung
  • Begleitung und Förderung des lebenslangen Lernens

 

Die Professionalität von Heilerziehungspfleger*innen zeichnet sich aus durch:

  • Ermittlung und Koordinierung des Hilfebedarfs
  • Ermittlung und Stärkung der Ressourcen zur Selbstbestimmung und Selbsthilfe
  • Wahrnehmung und Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung
  • Beratung und Unterstützung von Angehörigen
  • Durchführung von heilerziehungspflegerischen Unterstützungsprozessen
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team
  • Einhaltung und Weiterentwicklung von Standards
  • Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sozialer Dienstleistungsunternehmen
Organisation und Gliederung der Ausbildung

Organisation und Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an der Fachschule für Heilerziehungspflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sie wird in zwei Organisationsformen in Vollzeit angeboten:
1. VZ:
zweijährige, überwiegend schulische Ausbildung mit einem achtwöchigen Unterstufenpraktikum und einem achtwöchigen Oberstufenpraktikum sowie einem anschließenden einjährigen Berufspraktikum.
2. PIA:
mit integriertem Berufspraktikum im Rahmen eines einschlägigen Beschäftigungsverhältnisses beginnend im Februar.
Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung mit i. d. R. 18 Unterrichtsstunden an zwei Schultagen pro Woche und einem Block von drei Tagen pro Jahr. Während der Ausbildungszeit sind die Teilnehmer in einer Einrichtung der Behindertenhilfe im Umfang von mind. 19,5 Stunden pro Woche tätig.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
  • der Abschluss der zweijährigen Fachoberschule im Fachbereich Sozialwesen oder
  • Hochschulzugangsberechtigung und 240 Stunden Vorpraktikum (z. B. sechswöchiges Vollzeitpraktikum) im heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeld oder
  • Fachoberschulreife, abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und 240 Stunden Vorpraktikum (z. B. sechswöchiges Vollzeitpraktikum) im heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeld

 

Abschluss

Die fachtheoretische Prüfung der Fachschule für Heilerziehungspflege findet als schriftliche und ggf. mündliche Prüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres (in der VZ) statt.
Das Berufspraktikum endet mit einer fachpraktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Wird das Berufspraktikum in den schulischen Teil integriert (PIA), finden die schriftliche und ggf. mündliche Prüfung im letzten Halbjahr und das Kolloquium am Ende der Ausbildung statt.
Absolvent*innen der Fachschule für Heilerziehungspflege erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", bzw. "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" zu führen. Die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife kann im Rahmen der Ausbildung erworben werden.

Die in der Fachschule vermittelten Kompetenzen werden nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen der Niveaustufe 6 zugeordnet.

Fächerkanon

Fächerkanon

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/ Gesellschaftslehre
  • Religionslehre
  • Mathematik wird im Differenzierungsbereich für den Erwerb der Fachhochschulreife unterrichtet

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Theorie und Praxis der Heilerziehung
  • Gesundheit/ Pflege
  • Psychiatrie (Ausweitung des Stundenanteils aus dem Differenzierungsbereich)
  • Recht/ Verwaltung
  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte (kreativ-musischer Bereich, sprachlich-kommunikativer Bereich, gesundheits-bewegungsorientierter Bereich und organisatorisch-technologischer Bereich)

 

Seit dem Schuljahr 2019/20 wird standardmäßig in der Fachschule für Heilerziehungspflege der Leistungsnachweis „Teilhabeplanung“ erarbeitet. Grundlage für diesen Leistungsnachweis ist BEI_NRW (Umsetzung des BTHG; gemeinsames Instrument der Bedarfsermittlung der Landschaftsverbände LVR und LWL als überörtliche Träger der Eingliederungshilfe). Dies dient als Schulung für das Antragsverfahren in den Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. als Datengrundlage der Hilfeplanung laut Eingliederungshilfe.

 

Die Unterrichtsgestaltung ist ganzheitlich. Es wird nicht nur kognitives, sondern auch emotionales und soziales Lernen ermöglicht. Das bedeutet u. a. handlungsorientiertes Arbeiten in kleinen Gruppen, z.B. auch Verhaltenstraining und Rollenspiel mit audiovisueller Technik und Rückmeldung.

Flyer

Flyer

  • SVG-Flyer_HEP_2022_02-08.pdf (2 MB)
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