Aufgaben und Ziele der Fachschule

Alle Heilerziehungspfleger*innen sind Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, die pädagogische und pflegerische Kompetenzen integrieren. Sie leisten Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen und Behinderungsformen.

Die Aufgaben von Heilerziehungspfleger*innen orientieren sich am gesetzlichen Auftrag des SGB IX und SGB XII, wonach behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Anspruch auf Unterstützung zur selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben.

Heilerziehungspflege versteht sich als systemisch-ganzheitliche Lebensbegleitung. Die Handlungsfelder erstrecken sich auf die gesamte Lebenswelt:

  • Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung des Wohnalltags
  • Beratung und Assistenz im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben
  • Anregung und Unterstützung bei der aktiven Freizeitgestaltung
  • Begleitung und Förderung des lebenslangen Lernens

 

Die Professionalität von Heilerziehungspfleger*innen zeichnet sich aus durch:

  • Ermittlung und Koordinierung des Hilfebedarfs
  • Ermittlung und Stärkung der Ressourcen zur Selbstbestimmung und Selbsthilfe
  • Wahrnehmung und Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung
  • Beratung und Unterstützung von Angehörigen
  • Durchführung von heilerziehungspflegerischen Unterstützungsprozessen
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team
  • Einhaltung und Weiterentwicklung von Standards
  • Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sozialer Dienstleistungsunternehmen